Urteil zur Strafbarkeit einer Naziparole: Ohrfeige für die sächsische Justiz?
jW sprach mit Karl Nolle, Fraktionsmitglied der SPD im sächsischen Landtag
Jana FrielinghausF: Sie haben am Donnerstag eine kleine Anfrage zur Strafbarkeit der Parole »Ruhm und Ehre der Waffen-SS« an die Sächsische Landesregierung gestellt. Der sächsische Generalstaatsanwalt Jörg Schwalm hat die Parole nach einer NPD-Demonstration in Leipzig im November vergangenen Jahres für nicht strafbar erklärt. Was war der Anlaß Ihrer Anfrage?
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 15. November. Dieses Gericht hat befunden, daß die Parole vor ...
Artikel-Länge: 3117 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.