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Aus: Ausgabe vom 19.08.2006, Seite 4 / Inland

Ewiggestrige dürfen marschieren

NPD-Aufzüge zum Heß-Todestag unter Auflagen genehmigt
Zwei in Jena und Altenburg geplante Neonaziaufmärsche zum Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß sind unter Auflagen genehmigt worden. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht bestätigte am Donnerstag abend einen Beschluß des Geraer Verwaltungsgerichts, das einem Eilantrag der NPD gegen das Versammlungsverbot der Stadt Jena stattgegeben hatte. Es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die für Samstag geplante Veranstaltung in Jena eine getarnte Gedenkveranstaltung zum Todestag von Heß sei, hieß es in der Begründung. Auch in Altenburg kann eine Veranstaltung stattfinden, die eine rechtsextreme Gruppierung angemeldet hat.

Im oberfränkischen Wunsiedel lädt ein »Bündnis gegen Rechtsextremismus« am Samstag ab 10 Uhr zu einem »Tag der Demokratie« ein. Seit 2001 wurde die Stadt viermal in Folge von Neonazis für den sogenannten Heß-Gedenkmarsch genutzt. Für 2006 hatte ihn das Bundesverfassungsgericht verboten. (ddp/jW)

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