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Aus: Ausgabe vom 11.06.2007, Seite 3 / Schwerpunkt

Schwarze Liste. Brave und kritische Journalisten bei G 8

Bundesbehörden teilen bei der Akkreditierung in brave und nicht genehme Pressevertreter auf. Die einen dürfen rein, die anderen nicht. Bei Ulrike Maercks-Franzen von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten Union (dju) in ver.di lief das Telefon heiß. Für einige gab es im Vorfeld des G-8-Gipfels eine böse Überraschung. Das Bundespresseamt lud aus. Auf wiederholte Nachfragen wurden junge Welt Zahlen genannt: Verfassungsschützer erteilten 26 von rund 5300 Journalisten aufgrund sogenannter »Sicherheitsbedenken« eine Absage.

Nachdem die dju und der Deutsche Journalistenverband (djv) dies als Angriff auf die Pressefreiheit werteten, habe es »Einzelfallprüfungen« gegeben, berichten Sprecher der Behörden. Danach blieben noch acht »von Amts wegen« unerwünschte Pressevertreter übrig. Einer habe seine Akkreditierung zurückgezogen. Unter anderem durfte taz-Redakteur Felix Lee wieder seinem Beruf nachgehen. Die Hamburger Fotografin Marily Stroux hatte ihre Akkreditierung vor dem Verwaltungsgericht Berlin durchgesetzt. Das Gericht entschied: Der Bescheid des Bundespresseamtes, der sich ohne inhaltliche Begründung nur auf Empfehlungen des BKA berufe, sei aus formellen und materiellen Gründen rechtswidrig. Der freie Journalist Andreas Siegmund-Schultze (junge Welt) konstatiert ironisch: Da kritische Berichterstattung auf diese Weise geahndet wird, spreche es allerdings nicht für die deutsche Presselandschaft, daß nur wenige Journalisten auf »der schwarzen Liste« stünden. »Das zeigt die Notwendigkeit, eine linke Medienmacht aufzubauen.«

Ob die Ablehnung wegen beruflich bedingter Kontakte zur linken Szene oder kritischer Berichte im Vorfeld des Gipfels begründet war? Wer weiß das schon. Betroffene können Akteneinsicht beantragen, doch das dauert Wochen. Im Bundesamt für Verfassungsschutz und im Bundesministerium des Innern schweigt man beharrlich zu den skandalösen Vorgängen. Die dju fordert Aufklärung, wann und in welchem Zusammenhang welche Informationen über Journalisten gesammelt und bei welcher Gelegenheit sie eingesetzt werden dürfen. Und vor allem, wer darüber entscheidet.

(gd)

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