Aus: Ausgabe vom 08.12.2007, Seite 1 / Inland
Polizei speichert illegal DNA-Proben
Stuttgart. Bei einer Stichprobe sind in der bundesweiten polizeilichen DNA-Analyse-Datei zahlreiche Datensätze entdeckt worden, bei denen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Speicherung fehlten. Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Peter Zimmermann verwies am Freitag in Stuttgart auf eine Untersuchung des Landeskriminalamts (LKA).
Zimmermann zufolge analysierte das LKA knapp 500 Datensätze aus Baden-Württemberg, bei denen als sogenannte Anlaßstraftat lediglich minderschwere Delikte wie Sachbeschädigung oder Widerstand gegen die Staatsgewalt registriert waren. In »sage und schreibe 42 Prozent der Fälle« hätte der Datensatz aufgrund der Einzelfallprüfung gelöscht werden müssen, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren.
Nach der Strafprozeßordnung darf eine Probe nur in die DNA-Datei aufgenommen werden, wenn der Beschuldigte einer schweren Straftat verdächtigt wird. (ddp/jW)
Zimmermann zufolge analysierte das LKA knapp 500 Datensätze aus Baden-Württemberg, bei denen als sogenannte Anlaßstraftat lediglich minderschwere Delikte wie Sachbeschädigung oder Widerstand gegen die Staatsgewalt registriert waren. In »sage und schreibe 42 Prozent der Fälle« hätte der Datensatz aufgrund der Einzelfallprüfung gelöscht werden müssen, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren.
Nach der Strafprozeßordnung darf eine Probe nur in die DNA-Datei aufgenommen werden, wenn der Beschuldigte einer schweren Straftat verdächtigt wird. (ddp/jW)
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