Aus: Ausgabe vom 17.05.2008, Seite 16 / Aktion
Linksaußen läuft was
Der Erguß der Schlapphüte kommt diesmal etwas vorzeitig. Das ist auch kein Wunder, da die Erregungskurve der Traditionsantikommunisten leicht nach oben zeigt. Üblicherweise wird der Bericht der vorgeblichen Verfassungshüter am 23. Mai vorgestellt – aber das wäre ja nicht rechtzeitig vor dem Linke-Bundesparteitag. Das Datum erinnert an jenen Tag 1949, an dem das Grundgesetz nach Genehmigung durch die westlichen Militärgouverneure vom Parlamentarischen Rat verabschiedet wurde. Deutschland war damit gespalten. Ein schöner Anlaß also.
Die junge Welt läßt nicht im geheimen, was hier eigentlich geschützt wird, denn Grundgesetz und gesetzlich garantierte Pressefreiheit können es nicht sein. Der Hauptfeind stand bei dieser Behörde seit ihrer Gründung links: Vier Jahre nach dem Krieg, der in Osteuropa verbrannte Erde hinterließ, liefen schon die Vorbereitungen zur Aufstellung einer Armee unter Führung der Generäle Hitlers. Spiegel-Herausgeber Rudolf Augstein formulierte später: »Die neue Armee wurde nicht gegründet, um den Bonner Staat zu schützen, sondern der neue Staat wurde gegründet, um eine Armee gegen die Sowjets ins Feld zu stellen – mag diese Ratio den Paten im In- und Ausland auch nicht voll bewußt gewesen sein.«
Dieser Staatsräson folgte der Aufbau der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden. Mag der Innenminister sich über islamischen Terror ausbreiten – es geht um die alten Großmachtinteressen und die Unterdrückung von sozialem Widerstand im Innern. Hieraus leitet sich die Existenzberechtigung für einen Geheimdienst wie den Verfassungsschutz ab. Keine guten Referenzen, sollten bei der jungen Welt tatsächlich Pläne für eine neue Ordnung geschmiedet werden, natürlich gespickt mit Schutz- und Sicherheitsorganen und einer roten Christel an der Spitze der Justiz. Kann denn Sozialismus Sünde sein?
Wir haben gehaltvollere Berichte als das Bundesamt, nicht zuletzt darüber, was die Schattenpolitik derjenigen angegeht, die als Helden der freien Welt Recht und Gesetz brechen. Über deren »Leichen im Keller« finden Sie ein ganzes Dossier in unserer Onlineausgabe.
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Verlag und Redaktion
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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