Aus: Ausgabe vom 08.10.2011, Seite 3 / Schwerpunkt
IGM-Kongreß: Tarifpolitik
Die IG Metall will ihre »Aktivitäten zum Erhalt und zur Erweiterung der Tarifbindung ausbauen«. So steht es in der von der Pressestelle zur Verfügung gestellten tarifpolitischen Entschließung, über die der am Sonntag beginnende Gewerkschaftstag in Karlsruhe abstimmen wird. Zudem soll der Flächentarif durch mehr Betriebsnähe und Einbeziehung der Mitglieder »weiterentwickelt« werden. Dabei hat sich die Aushandlung von Löhnen und Arbeitsbedingungen ohnehin bereits stark auf den einzelnen Betrieb verlagert. Beschleunigt und formalisiert wurde dieser Prozeß mit dem 2004 geschlossenen Pforzheimer Abkommen, das Abweichungen vom Tarifvertrag in einzelnen Unternehmen auch ohne wirtschaftliche Notlage erlaubt. Dies wird in Karlsruhe nicht in Frage gestellt. In der Entschließung heißt es lediglich: »Betrieblich abweichende Vereinbarungen sind entsprechend den Koordinierungsgrundsätzen zu befristen und zu begrenzen, ihre Regelungsqualität ist zu verbessern.«
Grundsätzlich will die Metallergewerkschaft am »Konzept einer solidarischen Tarifpolitik« festhalten, das darauf abzielt, regionale Einkommensunterschiede ebenso abzubauen wie Lohndiskriminierung aufgrund der Herkunft oder des Geschlechts. »Für die IG Metall hat die tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte Vorrang«, heißt es in der Entschließung weiter. Einmalzahlungen seien nicht das Ziel.
Ein Thema, das in der IGM zu Kontroversen geführt hatte – wenn auch zu erheblich geringeren als bei ver.di – ist die »Tarifeinheit«. Hierzu stellt die Entschließung fest, daß sich die veränderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das die Existenz verschiedener Tarifverträge in einem Betrieb erlaubt hat, für die IG Metall positiv auswirkt. Denn diese erschwere es den Unternehmern, mit sogenannten christlichen Gewerkschaften Dumpingverträge abzuschließen. Dennoch bekennt sich die IG Metall laut Entschließung zum »Prinzip der Tarifeinheit«. (dab)
Grundsätzlich will die Metallergewerkschaft am »Konzept einer solidarischen Tarifpolitik« festhalten, das darauf abzielt, regionale Einkommensunterschiede ebenso abzubauen wie Lohndiskriminierung aufgrund der Herkunft oder des Geschlechts. »Für die IG Metall hat die tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte Vorrang«, heißt es in der Entschließung weiter. Einmalzahlungen seien nicht das Ziel.
Ein Thema, das in der IGM zu Kontroversen geführt hatte – wenn auch zu erheblich geringeren als bei ver.di – ist die »Tarifeinheit«. Hierzu stellt die Entschließung fest, daß sich die veränderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das die Existenz verschiedener Tarifverträge in einem Betrieb erlaubt hat, für die IG Metall positiv auswirkt. Denn diese erschwere es den Unternehmern, mit sogenannten christlichen Gewerkschaften Dumpingverträge abzuschließen. Dennoch bekennt sich die IG Metall laut Entschließung zum »Prinzip der Tarifeinheit«. (dab)
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