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Aus: Ausgabe vom 29.10.2011, Seite 16 / Aktion

Strafbarer Inhalt?

Berliner Staatsanwaltschaft versucht erneut, junge Welt einen Maulkorb zu verpassen
Von Denis Gabriel
Sie, liebe Leserinnen und Leser der jungen Welt, wollen mit Brandanschlägen »die verfassungsgemäße Ordnung und das friedliche Zusammenleben der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland« untergraben. Das meint zumindest die Berliner Staatsanwaltschaft. Angestachelt dazu wurden Sie angeblich vom Chefredakteur der jungen Welt, Arnold Schölzel. Denn der habe es billigend in Kauf genommen, daß in seiner Zeitung ein Diskussionsbeitrag von Inge Viett veröffentlicht wurde, in dem die Autorin die These aufstellt: »Wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion…« Das sei veröffentlicht worden, »um in der jüngeren Vergangenheit in Berlin verübte Brandanschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr (…) zu billigen«. Und um auf diese Weise bei der Leserschaft der jungen Welt »die Bereitschaft zu fördern und zu wecken, gleichgelagerte Taten zu begehen«. Am kommenden Mittwoch, den 2. November wird Schölzel deshalb um 11.00 Uhr beim Berliner Amtsgericht Tiergarten vor dem Richter stehen, Inge Vietts Prozeß folgt am 23. November.

Hintergrund ist ein Diskussionsbeitrag, den Inge Viett als Vertreterin der radikalen Linken in Vorbereitung der Podiumsdiskussion der Rosa-Luxemburg-Konferenz 2011 in der jungen Welt veröffentlicht hat. Darin ruft sie weder zu Gewalttaten auf noch behauptet sie, daß solche legal seien. Sehr wohl aber stellt sie die These auf, daß in dem Falle, daß Deutschland Krieg führe, Widerstand legitim sei. Nach Ansicht der Berliner Staatsanwaltschaft könne man so was weder denken, sagen oder gar veröffentlichen, ohne sich strafbar zu machen. Nicht zum ersten Mal versucht sie, uns einen Maulkorb zu verpassen und empfindliche Geldstrafen gegen verantwortliche Mitarbeiter zu verhängen. Zuletzt hat sie jW-Geschäftsführer Dietmar Koschmieder Ende September wegen der jW-Berichterstattung über die Aktionen gegen die Castor-Transporte vor Gericht gestellt. Koschmieder mußte freigesprochen werden.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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