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Aus: Ausgabe vom 18.05.2013, Seite 16 / Aktion

Sache entfällt nicht

Staatsanwalt schwänzt: Prozeß gegen Koschmieder auf Herbst verlegt
Von Denis Gabriel
Bild 1
Am Freitag sollte vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten eine Strafsache gegen den Geschäftsführer der jungen Welt, Dietmar Koschmieder, verhandelt werden. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Polizeibeamten bei der Vornahme einer »Diensthandlung mit Gewalt Widerstand geleistet zu haben«, wie es im Strafbefehl heißt. Koschmieder sollte deshalb 1500 Euro sowie die Verfahrenskosten tragen, legte aber über Rechtsanwalt Eisenberg Einspruch ein. Eigentlich sollte die Hauptverhandlung schon am 1. Februar 2013 stattfinden, der Termin wurde dann aber kurzfristig auf den 17. Mai 2013 verschoben, »aus Gründen der Prozeßleitung«, wie mitgeteilt wurde. Zwar eröffnete Richter Staupe am Freitag die Sitzung, allerdings nur, um sie eine halbe Stunde später wieder zu schließen: Der Staatsanwalt war nicht erschienen. Wäre Koschmieder bzw. sein Verteidiger nicht zum Termin gekommen, wäre sein Einspruch gegen den Strafbefehl einfach verworfen worden, wie der Angeklagte im Ladungsschreiben über die »Rechtsfolgen bei Ausbleiben im Termin« belehrt wurde. Da aber »nur« der anklagende Staatsanwalt fehlte, wurde das Verfahren auf den Herbst vertagt. Der gerichtliche Hinweis neben der Tür zum Saal 136 entspricht also leider nicht ganz den Tatsachen (siehe Foto).

Am 17. Juni 2011 wurde ein NPD-Aufmarsch, der ursprünglich vor dem Karl-Liebknecht-Haus, der Zentrale der Linkspartei, stattfinden sollte, von den Behörden direkt vor den Sitz von Verlag und Redaktion der jungen Welt gelegt, ohne die Zeitung darüber zu informieren. In diesem Zusammenhang betraten Polizeibeamte mehrfach ohne Erlaubnis das Mietobjekt, behinderten journalistische Arbeiten, nagelten eine Türe zu und bedrängten mehrfach Besucher und Redakteure der jungen Welt sowie den Geschäftsführer – auch nach dem Abzug der Nazis und der Gegendemonstranten. Als zum dritten Mal an diesem Tag von den Beamten die Identität Koschmieders überprüft wurde und er daraufhin abgeführt werden sollte, bestand Koschmieder darauf, einen Kollegen als Zeugen mitzunehmen. Dies wurde ihm verweigert, statt dessen wurde versucht, ihn mit Gewalt abzuführen. Dabei verhielt sich Koschmieder völlig passiv, die Staatsanwaltschaft wirft ihm jedoch vor, sich mit Fußtritten gewehrt zu haben. Blaue Flecken und Hautabschürfungen nach dieser Aktion hatten allerdings nicht die Polizeibeamten, sondern der Beschuldigte. Rechtsanwalt Eisenberg beurteilt das Auftreten der Beamten als unrechtmäßig und willkürlich.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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