Aus: Ausgabe vom 08.06.2013, Seite 16 / Aktion
Wahrheit als Verbrechen
Von Dietmar KoschmiederDas Veröffentlichen von nüchterner Information, der Wahrheit also, sei ein Verbrechen, sagt die US-Regierung: Weil sie die Kriegsbereitschaft schwächt und so dem Feind nutzt. Der Obergefreite Bradley Manning sichert Dokumente und Videos, die vielfach Folter und Mord durch ausländische Einheiten im Irak und in Afghanistan belegen. Beispielsweise 303 solcher Verbrechen, die allein 2010 im Irak von westlichen Kämpfern für Demokratie und Menschenrechte begangen wurden. Oder ein Video, das zeigt, wie die Besatzung eines US-amerikanischen Hubschraubers irakische Zivilisten und zwei Journalisten der Nachrichtenagentur Reuters am 12. Juli 2007 niedermetzelt. Mit aller Härte werden die Täter verfolgt: Manning wird verhaftet, ihm droht lebenslanger Freiheitsentzug. Weitergeleitet hat er die Informationen an die Internetplattform Wikileaks, die diese Videos und Dokumente weltweit verfügbar gemacht hat. Auch Wikileaks-Sprecher Julian Assange kämpft seit vielen Monaten darum, nicht an die USA ausgeliefert zu werden.
Daß nach den Enthüllungen in Deutschland nach wie vor eine Mehrheit der Menschen gegen diese neuen imperialistischen Kriege eingestellt ist, verwundert nicht. Wie aber kommt es, daß fast alle Medien und Parteien trotzdem nicht klar gegen solche Kriege im Allgemeinen und eine deutsche Beteiligung im Besonderen sind? Die Tageszeitung junge Welt nimmt eine klare Antikriegsposition ein. Sie steht den Propagandaabteilungen von Politik, Militär und Geheimdiensten nicht zur Verfügung. Eine solche Zeitung kann aber nur finanziert werden, hat nur dann den nötigen Einfluß, wenn sie in ausreichendem Maße abonniert wird. Nur dann verfügt sie über den finanziellen Spielraum, um der herrschenden Propaganda wirksam etwas entgegensetzen zu können.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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