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Aus: Ausgabe vom 29.08.2013, Seite 3 / Schwerpunkt

Daten und Fakten

Chronik über Ver- und Rückkauf
1994: Änderung des Betriebegesetzes: Berliner Wasserbetriebe (BWB) werden zu einer AöR (Anstalt öffentlichen Rechts)

1998: Der schwarz-rote Senat erhofft sich Milliarden-Einnahmen aus geplanten Vermögensverkäufen

1999: Teilprivatisierung: Abgeordnetenhaus gründet die BWB Holding AG und veräußert letztlich je 24,95 Prozent an Vivendi (heute Veolia) und RWE; Änderung des Betriebegesetzes und des Wassergesetzes, neues Teilprivatisierungsgesetz; nach Normenkontrollklage ergibt das Verfassungsgerichtshof-Urteil: Renditeaufschlag und Effizienzsteigerungsklausel als Bestandteil der Wasserpreise sind verfassungswidrig, Gewinngarantie für Private wird noch vor dem Urteil in die Konsortialverträge geschrieben

2003: Fünfte Änderungsvereinbarung unter Rot-Rot: kalkulatorische Kosten als Bestandteil der Wasserpreise werden im Sinne der Konzerne wieder erhöht, Verfassungsgerichtshof-Urteil wird so erneut umgangen

2006: Gründung der Bürgerinitiative »Berliner Wassertisch«


2008: Antrag auf Zulassung des Wassertisch-Volksbegehrens; rot-roter Senat erklärt Volksbegehren für unzulässig

2009: Verfassungsgerichtshof von Berlin erlaubt das Volksbegehren

2011: 660000 Wahlberechtigte (98,2 Prozent) stimmen für den Volksentscheid, alle bestehenden Geheimverträge müssen offengelegt werden; Beschwerde von Transparency International und Verbraucherzentrale bei der EU-Kommission: Verstoß gegen EU-Vergaberecht und versteckte Beihilfe durch Gewinngarantie

2012: Gründung des Sonderausschusses »Wasserverträge«; RWE-Rückkauf für insgesamt 657 Millionen Euro; Bundeskartellamtsverfügung: »mißbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise«; Normenkontrollklage von Grünen und Piraten gegen die Zinsgarantie im Betriebegesetz

2013: Organklage der Piraten gegen Gewinngarantien im Konsortialvertrag; Reduzierung der Vorstände der BWB zugunsten von Veolia; Senat treibt Rückkaufverhandlungen mit französischem Konzern voran.

(bem)

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