Gegründet 1947 Mittwoch, 6. November 2024, Nr. 259
Die junge Welt wird von 2974 GenossInnen herausgegeben
21.08.2014 / Inland / Seite 4

»Bundeswehr erwünscht«

Friedenscamp auf Truppenübungsplatz geräumt

Susan Bonath
Die Polizei hat am Dienstag abend etwa 30 Aktivisten der »Gewaltfreien Aktion – GÜZ abschaffen« vom Truppenübungsplatz des Gefechtsübungszentrums (GÜZ) Altmark in Sachsen-Anhalt getragen. Sie erteilte ihnen sechstägige Platzverbote für das Gelände, wie Aktionssprecher Jan Stehn jW am Mittwoch informierte. Weitere 20 Kriegsgegner hätten vor dem Eintreffen der von der Bundeswehr herbeigerufenen Polizei den Platz verlassen, um einer Personalienerfassung zu entgeh...

Artikel-Länge: 2540 Zeichen

Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.

Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen
Hilfe bei Einlog-Problemen

Abo abschließen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

54,90 Euro/Monat Soli: 69,90 €, ermäßigt: 36,90 €

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

28,90 Euro/Monat Soli: 39,90 €, ermäßigt: 18,90 €

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

54,90 Euro/Monat Soli: 69,90 €, ermäßigt: 36,90 €

                                          Heute 8 Seiten extra – Beilage zum Thema: Recht auf Wohnen