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05.09.2014 / Titel / Seite 1

In die nächste Instanz

Nebenklage will nach Strasbourg gehen. Trotz »Riesenschlamperei«: Bundesgerichtshof bestätigt Magdeburger Gerichtsurteil zum Feuertod von Oury Jalloh

Susan Bonath
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält das Urteil des Landgerichts Magdeburg zum Feuertod von Oury Jalloh vom Dezember 2012 für rechtens. Das verkündete die Vorsitzende Richterin des vierten Strafsenats des BGH, Beate Sost-Scheible, am Donnerstag in Karlsruhe. Das Gericht hatte den Polizeibeamten Andreas S. der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 10800 Euro verurteilt. Der aus Sierra Leone stammende Flüchtling Jalloh war im Januar 2005 un...

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