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Aus: Ausgabe vom 25.06.2024, Seite 4 / Inland
Verbotene Parole

Höcke wieder vor Gericht

AfD-Rechtsaußen wird zum zweiten Mal wegen Verwendung von verbotener Naziparole angeklagt und sieht sich als »völlig unschuldig«
Von Kristian Stemmler
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Kundgebung der VVN-BdA am Montag vor dem Gerichtsgebäude in Halle (Saale)

Den Gerichtssaal im Justizzentrum kennt er schon: Zum zweiten Mal innerhalb von sechs Wochen muss sich der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke seit Montag vor dem Landgericht Halle (Saale) verantworten. Die Anklage wirft dem AfD-Rechtsaußen vor, bei einem Stammtisch seiner Partei in Gera erneut die verbotene Parole »Alles für Deutschland« angestimmt zu haben. Mitte Mai war er bereits zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er die Losung der SA, der paramilitärischen Straßenkampforganisation der NSDAP, im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg verwendet hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor.

Zum Prozessauftakt am Montag beschäftigten Höckes Verteidiger das Gericht mit diversen Anträgen, ein bei AfD-Verfahren nicht unübliches Vorgehen. So beantragten die Anwälte eine Einstellung des Verfahrens. Sie bezweifelten laut Nachrichtenagentur dpa die Zuständigkeit des Landgerichts Halle und beklagten eine öffentliche Vorverurteilung ihres Mandanten, die das Verfahren erheblich störe. Höcke werde »völlig einhellig öffentlich vorverurteilt«, so die Anwälte. Nach der Verlesung der Anklage unterbrach der Vorsitzende Richter Jan Stengel den Prozess für eineinhalb Stunden, um über die Anträge der Verteidiger zu beraten. Nach der Pause lehnte die Kammer die Anträge der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens ab. Es gebe keine Fehler im bisherigen Verfahren und auch keine Verfahrenshindernisse, erklärte Stengel.

Anders als beim ersten Prozess im Mai kann sich Höcke, der von Beruf Geschichtslehrer ist, diesmal nicht damit herausreden, er habe nicht gewusst, dass es sich bei der verwendeten Parole um eine verbotene SA-Losung handelt. Denn das erste Verfahren gegen ihn lief schon, als er vor rund 350 Teilnehmern des AfD-Stammtisches am 12. Dezember in Gera redete. Vermutlich sprach er deshalb nur die ersten zwei Worte der Parole aus und forderte das Publikum mit einer Handbewegung zur Vervollständigung auf. Am Montag erklärte Höcke vor Gericht, er sei »auch in diesem Sachverhalt völlig unschuldig«, wie der MDR berichtete. Er wisse, dass er verurteilt werde, aber das fühle sich »für mich nicht gerecht an«. Er habe nicht damit gerechnet, dass Anwesende das dritte Wort aussprechen würden.

Für Irritationen bei Medienvertretern sorgte am Montag morgen die Entscheidung des Gerichts, Fotografen und Kameraleute aus dem Saal zu schicken, bevor Höcke auftrat. Der Angeklagte wolle nicht fotografiert werden, hieß es dazu. Nach der ersten Verhandlungspause am Vormittag wurde die Entscheidung allerdings revidiert.

Vor der Tür des Justizzentrums versammelten sich Gegner des Angeklagten und demonstrierten unter anderem mit einem Banner, auf dem »Björn Höcke ist ein Nazi« zu lesen war. Zu der Kundgebung aufgerufen hatte die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) Sachsen-Anhalt. »Die AfD spielt mit den Symbolen des Faschismus, ihre Kader kommen aus etlichen neonazistischen Kleingruppen«, hieß es im Demoaufruf. Aber auch Höckes Anhänger meldeten sich zu Wort. Zum Prozessauftakt pries das rechte Blatt Compact beim Kurznachrichtendienst X einen »Fanartikel« aus seinem Shop an: den »Höcke-Taler« aus demnach 100 Prozent Silber – »Patriotisch und wertbeständig!« Ein zweiter Verhandlungstermin ist für den 26. Juni angesetzt.

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