NSU-Prozess: Zeuge wegen Falschaussage verurteilt
München. Sechs Jahre nach dem Ende des Münchner NSU-Prozesses ist ein Zeuge wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht München habe diese zur Bewährung ausgesetzt, teilte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage mit. Der Mann, ein ehemaliges Mitglied der Chemnitzer Neonazi-Szene, hatte dem Bericht zufolge seine Falschaussage vom November 2014 eingeräumt - im Zuge eines Deals zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Im Prozess hatte der Zeuge damals vehement bestritten, die Angeklagten um Beate Zschäpe zu kennen. Sein Ausweis war allerdings in der ausgebrannten Fluchtwohnung des Trios gefunden worden. Zudem hatte er, wie aus Akten hervorging, bis 2011 SMS-Kontakt mit einem der vier Mitangeklagten. Der »Nationalsozialistische Untergrund« (NSU) war eine neonazistische Terrorzelle, die über Jahre hinweg zehn Morde in ganz Deutschland verübte. (dpa/jW)
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