Zuarbeit für AfD-Verbot
Staatsnahes Menschenrechtsinstitut sieht Grundlage für Ausschluss von Parteienfinanzierung gegeben
Felix JotaWarum ist vorher noch keiner darauf gekommen? Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD als erfüllt an. Die Partei habe »in ihrer Gefährlichkeit« für die – nicht mit dem Grundgesetz zu verwechselnden – »freiheitlich-demokratische Grundordnung« mittlerweile einen Grad erreicht, dass sie gemäß Artikel 21 Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könne. Das geht aus einer am Mittwoch in Berlin ...
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