Ex-Bundestagsabgeordneter fordert für Ausschussarbeit Zulage
Berlin. Der frühere Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte (CDU) klagt gegen die Bundesregierung auf Zahlung einer Zulage. Hintergrund ist die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses im November 2019. Nach dessen Absetzung übernahm Hirte als stellvertretender Vorsitzender die Leitung des Gremiums. Er habe nach der Abwahl des Vorsitzenden dessen Aufgaben vollständig übernommen, argumentiert Hirte, der aktuell Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg ist. Dies rechtfertige, dass er dann auch die entsprechende Zulage erhalte, auch wenn er formal nur zum Stellvertreter gewählt war. Schließlich habe er die Mehrarbeit dauerhaft erbracht. Das Verwaltungsgericht Berlin will kommenden Donnerstag über den Fall beraten. Hirte war in der 19. Wahlperiode (2017–2021) stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Nach dem Abgeordnetengesetz erhalten Vorsitzende der Ausschüsse des Bundestages eine Amtszulage. Diese beträgt nach Gerichtsangaben monatlich rund 1.500 Euro. In der aktuellen Wahlperiode gibt es drei Ausschüsse, für die Vorsitzende von der AfD benannt, aber nicht gewählt wurden. Die Gremien werden jeweils von den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. In einem dieser Fälle klagt der betroffene Abgeordnete nach Gerichtsangaben ebenfalls auf Gewährung der Amtszulage. (dpa/jW)
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