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Aus: Ausgabe vom 15.11.2012, Seite 8 / Abgeschrieben

Vorwurf widerlegt

»Wachbuch«-Urteil: Spiegel unterlag auf ganzer Linie – Erklärung des europapolitischen und mittelstandspolitischen Sprechers der Fraktion Die Linke im Bundestag, Diether Dehm
Vor genau zehn Jahren ging durch die Medien- und Parteienlandschaft der Vorwurf an Diether Dehm (damals stellvertretender PDS-Bundesvorsitzender), er habe einem Wachdienst im Parteihaus den Auftrag erteilt, Dietmar Bartsch, den wegen der verlorenen Bundestagswahl 2002 nicht wiedergewählten Bundesgeschäftsführer, daraufhin zu kontrollieren, keine Akten aus dem Parteihaus zu bringen.

Für einen Teil der Medien stand fest, daß eine (laut Diether Dehm: nachträglich manipulierte) Wachbucheintragung diesen Vorwurf belege und Diether Dehm zurücktreten müsse. Dies führte zur vorzeitigen Abwahl jenes antikapitalistischen PDS-Parteivorstands, der als Reaktion auf die verlorene Bundestagswahl auf dem Geraer Parteitag gewählt worden war (und der Dehm in der Wachbuchfrage mehrheitlich geglaubt hatte).

Mehrere Jahre später wiederholte der Spiegel die o.g. Vorwürfe in einem seiner zahlreichen skandalisierenden Artikel gegen exponierte Antikapitalisten innerhalb der Linkspartei. Der Spiegel ließ es auf eine Hauptverhandlung ankommen und benannte die auch damals zitierten Zeugen aus dem Pförtnerdienst des Parteihauses. Dies erbrachte allerdings ausschließlich die Bestätigung der Unschuld von Diether Dehm und somit ein Unterlassungsurteil des Landgerichts Hamburg (im Folgenden zitiert):


1. Die Beklagte wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250000 Euro; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), verboten, zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen, » (...) Dietmar Bartsch (...) Beim Verlassen der Parteizentrale sei darauf zu achten, daß Bartsch ›keinerlei Unterlagen, Dokumente, Mappen‹ aus dem Gebäude mitnehme, hieß es in einer ›außerordentlichen Anweisung‹ ans Wachpersonal vom 13. Oktober 2002.« »Persönlich angeordnet haben soll diese Kontrollen Diether Dehm, ein westdeutscher Liedermacher mit einstmals guten Stasi-Kontakten.« » (... ) Dehm (...) bestritt die Anweisung, aber niemand glaubte ihm.« (…)

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Versuche der Nachrichtenmagazine und -dienste, auf die innere Meinungsbildung in linken Organisationen von rechts mäßigenden Einfluß aufzubauen, gehen gleichwohl unvermindert weiter.

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