Kleingeredet und beschönigt
Hetze im straffreien Raum: Der Blog Politically Incorrect
Knut Mellenthin»Wer im Internet hetzt oder rassistische oder beleidigende Äußerungen verbreitet, muss mit Strafe rechnen«, kommentierte der Tagesspiegel am 21. August die Verurteilung eines Berliners wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro. Das war vermutlich gut gemeint, aber sicher voreilig. Denn dass der Paragraph 130 StGB (Volksverhetzung) gegen ausländerfeindliche Hetzer angewendet wird, ist leider immer noch ein Ausnahmefall. Der Verurteilte hatte es mit Sät...
Artikel-Länge: 4112 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.