Leserbrief zum Artikel Geschönter Gesetzentwurf zur Datenspeicherung
vom 16.04.2015:
Geplante Datenspeicherung
Der Artikel irrt - der Gesetzentwurf zur Datenspeicherung ist kein nationaler Alleingang der Bundesregierung. Im Vergleich zum neuen Geheimdienstgesetz (loi sur le renseignement), das zur Zeit in Frankreich in der Vorbereitung ist, wirkt der Entwurf von Herrn Maas geradezu harmlos. So ist in Frankreich der Zugriff auf die gesamte Kommunikation geplant, inklusive e-mails, und zwar ohne richterliche Genehmigung. Das kann geschehen aus politischen, strafrechtlichen und - wirtschaftlichen Gründen. Französische fortschrittliche Organisationen halten dieses Gesetz für gravierender als den amerikanischen Patriot Act.
Ähnliche Gesetze gibt es bereits in mehreren EU-Staaten, so in den Niederlanden und Großbritannien.
Es soll nichts beschönigt werden, aber der Bundesjustizminister wirkt in diesem Kontext eher als Nachzügler und versucht, die Datenspeicherung so gering wie möglich zu halten.
Ähnliche Gesetze gibt es bereits in mehreren EU-Staaten, so in den Niederlanden und Großbritannien.
Es soll nichts beschönigt werden, aber der Bundesjustizminister wirkt in diesem Kontext eher als Nachzügler und versucht, die Datenspeicherung so gering wie möglich zu halten.