Leserbrief zum Artikel Rheinmetall treibt Panzerdeal voran
vom 14.02.2018:
Seit langem bekannt
(…) Offensichtlich ist der türkische Präsident sogar in der Lage, auch den Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages die Nutzung von Medien zu untersagen, die bereits seit Jahren die Unterdrückung der türkischen Kurden und das völkerrechtswidrige Vorgehen des türkischen Militärs gegen die langjährigen Autonomiebestrebungen der Kurden immer wieder und unmissverständlich anprangern.
Diese Fakten und die Gefahr einer Ausweitung der Kriegseinsätze auf die Kurdengebiete im instabilen Irak waren daher also auch der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Erteilung der Exportgenehmigungen bekannt.
Deshalb trägt auch sie die Verantwortung für die aktuelle Ausweitung des Krieges und für dessen schlimme Auswirkungen auf die Länder des Nahen Ostens, also auch für weiteres Flüchtlingselend.
Wenn übrigens deutsche Waffen in ein Krisengebiet oder in ein Land exportiert werden, welches mit Waffengewalt gegen große Teile der eigenen Bevölkerung vorgeht, dann ist dies ein klarer Verstoß gegen die deutschen Waffen-Export-Bestimmungen.
Und außerdem ist es mehr als naiv, auf die Einhaltung der Vertragsklausel zu setzen, wonach aus Deutschland exportierte Waffen nur zur Landesverteidigung, jedoch keinesfalls gegen die eigene Bevölkerung eingetzt werden dürfen.
Diese Fakten und die Gefahr einer Ausweitung der Kriegseinsätze auf die Kurdengebiete im instabilen Irak waren daher also auch der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Erteilung der Exportgenehmigungen bekannt.
Deshalb trägt auch sie die Verantwortung für die aktuelle Ausweitung des Krieges und für dessen schlimme Auswirkungen auf die Länder des Nahen Ostens, also auch für weiteres Flüchtlingselend.
Wenn übrigens deutsche Waffen in ein Krisengebiet oder in ein Land exportiert werden, welches mit Waffengewalt gegen große Teile der eigenen Bevölkerung vorgeht, dann ist dies ein klarer Verstoß gegen die deutschen Waffen-Export-Bestimmungen.
Und außerdem ist es mehr als naiv, auf die Einhaltung der Vertragsklausel zu setzen, wonach aus Deutschland exportierte Waffen nur zur Landesverteidigung, jedoch keinesfalls gegen die eigene Bevölkerung eingetzt werden dürfen.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 19.02.2018.