Leserbrief zum Artikel Breitensport: Kulturgut Bolzplatz
vom 18.04.2018:
Ruhestörung statt Kulturgut
Ich wehre mich dagegen, dass »Bolzplätze des Ruhrgebietes« zum Kulturgut gezählt werden! Die Begründungen der Fußballfunktionäre sind blauäugig, einseitig und werden den tatsächlichen Vorgängen gerade auf den meisten Bolzplätzen des Ruhrgebietes nicht gerecht. Ich schreibe aus Essen, wo es an die einhundert Bolzplätze, verstreut über das ganze Stadtgebiet, gibt. In der Regel wurden diese Plätze auf Flächen entwickelt, die ursprünglich in der Bebauungsplanung als »Spielflächen« für Kinder ausgewiesen waren und demnach (wegen der gewünschten elterlichen Beaufsichtigungsmöglichkeit) nahe, sehr nahe an die Wohnhäuser gelegt wurden. Aus diesen Spielflächen entwickelten sich nach und nach aber »Ballspielplätze«, die vornehmlich zum »Kicken« für Kinder gedacht waren. Da es aber nicht vermeidbar war, dass auch ältere Sportbegeisterte dort »bolzten«, wurden diese Einrichtungen den dadurch höheren Beanspruchungen angepasst.
Drahtgitterumzäunungen hielten nicht stand, Stahlgitter wurden eingesetzt. Dem verstärkten Spielbetrieb konnten in der Regel keine zeitlichen Grenzen gesetzt werden, weder durch wohlgemeinte Regelungsschilder an den Eingängen noch durch gelegentliches Einschreiten von Ordnungsämtern oder Polizei. Da nicht an eine angemessene Verlegung der Plätze gedacht wurde, entwickelte sich durch diese Aktivitäten eine permanente Streitsituation zwischen genervten Anwohnern und rücksichtslosen »Erholungssuchenden«. Lärm und Staub bei Spielbetrieb kann für Anwohner nicht nur nervig, schlafraubend und stressig werden, sondern ist auch gesundheitsschädlich.
Zuständige Stadtverwaltungen denken meist nicht an Abhilfe, sondern sind zufrieden, wenn klagende Anwohner allgemein der »Kinderfeindschaft« bezichtigt werden. Wenn Fußballfunktionäre von sozial bildendem, persönlichkeitsprägendem und anderem positiven Einfluss reden, denken sie bestimmt nicht an solche Plätze, sondern haben irgendwelche Idealvorstellungen, die gerne von der eingelullten Öffentlichkeit aufgenommen werden.
Drahtgitterumzäunungen hielten nicht stand, Stahlgitter wurden eingesetzt. Dem verstärkten Spielbetrieb konnten in der Regel keine zeitlichen Grenzen gesetzt werden, weder durch wohlgemeinte Regelungsschilder an den Eingängen noch durch gelegentliches Einschreiten von Ordnungsämtern oder Polizei. Da nicht an eine angemessene Verlegung der Plätze gedacht wurde, entwickelte sich durch diese Aktivitäten eine permanente Streitsituation zwischen genervten Anwohnern und rücksichtslosen »Erholungssuchenden«. Lärm und Staub bei Spielbetrieb kann für Anwohner nicht nur nervig, schlafraubend und stressig werden, sondern ist auch gesundheitsschädlich.
Zuständige Stadtverwaltungen denken meist nicht an Abhilfe, sondern sind zufrieden, wenn klagende Anwohner allgemein der »Kinderfeindschaft« bezichtigt werden. Wenn Fußballfunktionäre von sozial bildendem, persönlichkeitsprägendem und anderem positiven Einfluss reden, denken sie bestimmt nicht an solche Plätze, sondern haben irgendwelche Idealvorstellungen, die gerne von der eingelullten Öffentlichkeit aufgenommen werden.