Leserbrief zum Artikel Staatliche Repression: »Fakten interessieren die Befürworter nicht«
vom 09.08.2018:
Als sich die Polizei noch rechtfertigen musste ...
Kann sich überhaupt noch jemand daran erinnern, dass sich früher in der alten BRD die Polizei vor den Bürgern »rechtfertigen« musste, wenn sie diese zur Identitäts-/Personalienfeststellung anhielt? Nach allen Polizeiaufgabengesetzen (PAG) der alten Bundesländer war (…) diese polizeiliche Maßnahme nur zulässig, wenn ein Anlass (z. B. Straftat/Ordnungswidrigkeit) vorlag. Erst dann durfte die Polizei in Verbindung mit einer sogenannten Eingriffsermächtigung (nach Polizeirecht/Strafprozessordnung) eine Person »zur Identitätsfeststellung anhalten«, weil das immer einen Eingriff in die Freiheits- (Artikel 2 Grundgesetz) und Persönlichkeitsrechte der Bürger darstellt. Seit den 1990er Jahren wurde dies mit der sogenannten anlassunabhängigen Identitäts-/Personalienfeststellung ins Gegenteil verkehrt. Fortan mussten sich die Bürger quasi vor der Polizei rechtfertigen, warum sie sich wann und wo aufhielten. Jeder kann seit langer Zeit, vielerorts und grundlos (»anlassunabhängig«) von der Polizei kontrolliert werden. Diese Gesetzes-/Befugnisnorm ist – seit mehr als 20 Jahren – fester Bestandteil zahlreicher PAG geworden. Und heute, da gilt auch keine Unschuldsvermutung mehr, können z. B. in Bayern Personen ohne konkreten Verdacht auf Straftaten bis zu drei Monate in Polizeigewahrsam (zwar mit »Richtervorbehalt«, aber ohne Anklage) genommen werden. Das »Trennungsgebot« zwischen Polizei und Geheimdiensten existiert nicht mehr: In Hessen setzt die Polizei Spionagesoftware, sogenannte Staatstrojaner (…), gegen die Bürger ein – die hessische Polizei spielt somit Geheimdienst! Sollen die Bürger einem Staat vertrauen, der ihnen misstraut und das Grundgesetz »aushöhlt«?
Veröffentlicht in der jungen Welt am 09.08.2018.