Leserbrief zum Artikel Manifest für Recht auf Abtreibung veröffentlicht
vom 13.10.2018:
Richterliche Demütigung von Frauen
Leider wurde in der Berufungsverhandlung gegen die Ärztin Kristina Hänel das völlig unzeitgemäße und frauendiskriminiernde Urteil aus dem Jahre 2017 bestätigt, weil sie angeblich für Schwangerschaftsabbrüche geworben haben soll. Basis für das Urteil war und ist ein Paragraph aus dem Jahr 1933. Weltfremd und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen mit Füßen tretend, haben die Richter entschieden. In einem der sicher schwierigsten Augenblicke im Leben einer Frau wird damit eine angebotene Beratung kriminalisiert. Die Würde der Frau wird hiermit unangemessen eingeschränkt. Dieses Urteil folgt den jüngsten Auslassungen des Papstes zu Schwangerschaftsabbrüchen als »Auftragsmord«. Eine unheilige Allianz, ein unseliges Urteil – von Kirche und Macht in Paragraphen gegossen – das nicht das Wohl des Menschen im Blick hat, sondern antiquierten Moral – und Rechtsvorstellungen folgt.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 16.10.2018.