Leserbrief zum Artikel Städtebund-Chef für »Sozialstaatsreform«
vom 27.12.2018:
Sozialstaat der Zukunft
Wer gehört aus Sicht des Städtebund-Chefs zu den »wirklich Bedürftigen«? Darüber schweigt er sich komplett aus. Anscheinend gibt es für ihn Bedürftige erster, zweiter und womöglich sogar dritter Klasse. Wer seine Existenz – zu der nicht nur das nackte physische Überleben, sondern ebenso gleichberechtigt die kulturelle und soziale Teilhabe an der Gesellschaft gehört – nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, ist auf einen verlässlichen Sozialstaat angewiesen. Schon heute befriedigt der Sozialstaat wahrlich keine »Vollkaskomentalität«:
Das reale soziokulturelle Existenzminimum wird laut regelmäßigen Berechnungen der unabhängigen Wohlfahrtsverbände, entgegen ständigen Beteuerungen seitens der zuständigen Politiker durch die aktuelle Höhe der Grundsicherungsleistungen (SGB II, SGB XII) nicht ausreichend abgesichert. Und weil »dank« des bereits am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) sogar Grundsicherungs- und Sozialhilfebezieher sowie andere besonders benachteiligte Gruppen nicht mehr generell von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind und seitdem auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente nicht mehr zum Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, verzichtet ein erheblicher Teil dieser Menschen auf notwendige Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte – denn dort könnten sie ja Rezepte für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel erhalten, deren Einlösung sie sich finanziell real nicht leisten können.
Herr Landsberg, geben Sie »Butter bei die Fische« – damit die Bürgerinnen und Bürger ganz konkret erfahren, wie Sie sich den Sozialstaat der Zukunft detailliert vorstellen.
Das reale soziokulturelle Existenzminimum wird laut regelmäßigen Berechnungen der unabhängigen Wohlfahrtsverbände, entgegen ständigen Beteuerungen seitens der zuständigen Politiker durch die aktuelle Höhe der Grundsicherungsleistungen (SGB II, SGB XII) nicht ausreichend abgesichert. Und weil »dank« des bereits am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) sogar Grundsicherungs- und Sozialhilfebezieher sowie andere besonders benachteiligte Gruppen nicht mehr generell von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind und seitdem auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente nicht mehr zum Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, verzichtet ein erheblicher Teil dieser Menschen auf notwendige Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte – denn dort könnten sie ja Rezepte für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel erhalten, deren Einlösung sie sich finanziell real nicht leisten können.
Herr Landsberg, geben Sie »Butter bei die Fische« – damit die Bürgerinnen und Bürger ganz konkret erfahren, wie Sie sich den Sozialstaat der Zukunft detailliert vorstellen.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 28.12.2018.