Sonderzone Ost bleibt
Karlsruher Urteil hebt das Rentenstrafrecht nicht auf. Kommentar
Holger BeckerRentenkürzungen wegen früherer »Systemnähe«, das hat es in der Bundesrepublik Deutschland bei alten SS-Leuten, Wehrmachtsgenerälen, nazistischen Blutrichtern, Regierungs-, Land- und Studienräten nebst den dazugehörigen Witwen niemals gegeben. Selbst wenn ein Teil der westdeutschen 68er damals die Schmälerung ihres eigenen materiellen Erbes gefordert hätte und, sagen wir mal, die Regierung Willy Brandt dem nachgekommen wäre - spätestens beim Bundesverfassungsgericht ...
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