Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 08.02.2008, Seite 2 / Inland

NVA-Radarsoldaten gehen leer aus

Karlsruhe. Die Bundesrepublik haftet nicht für Strahlenschäden früherer Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR durch Radargeräte. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Donnerstag die Revision eines früheren NVA-Offiziers gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg zurück, wie eine BGH-Sprecherin in Karlsruhe mitteilte. Der Kläger, der in den 60er Jahren Techniker und Funkorter war, hatte Schmerzensgeld und Schadensersatz gefordert, weil er radioaktiver Strahlung in hoher Dosis ausgesetzt gewesen sei. Wegen gesundheitlicher Schäden habe ihm zunächst ein Schadensersatzanspruch gegen die DDR, nach der Wiedervereinigung gegen die BRD zugestanden.

(ddp/jW)