Aus: Ausgabe vom 11.02.2008, Seite 4 / Inland
1265 wollten Akten sehen, 681 durften
Braunschweig. Die Bürger nutzen ihr neues Recht auf Akteneinsicht beim Bund nur zögerlich. Im vergangenen Jahr gingen bei Bundesministerien und nachgeordneten Behörden 1265 Anträge auf Auskunft und Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein, berichtete die Braunschweiger Zeitung am Sonntag vorab unter Berufung auf die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen. Das waren nur noch etwa halb so viele Anträge wie im Jahr zuvor (2278).
In 681 Fällen wurde im vergangenen Jahr der Informationszugang vollständig und in 128 Fällen teilweise gewährt. 247 Anträge wurden abgelehnt, der Rest ist noch in Bearbeitung. Das Gesetz gilt seit 2006. Bürger müssen demnach ihren Antrag nicht begründen. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen vom Recht auf Akteneinsicht, etwa wenn die internationalen Beziehungen, die Bundeswehr und die Geheimdienste betroffen sind. (ddp/jW)
In 681 Fällen wurde im vergangenen Jahr der Informationszugang vollständig und in 128 Fällen teilweise gewährt. 247 Anträge wurden abgelehnt, der Rest ist noch in Bearbeitung. Das Gesetz gilt seit 2006. Bürger müssen demnach ihren Antrag nicht begründen. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen vom Recht auf Akteneinsicht, etwa wenn die internationalen Beziehungen, die Bundeswehr und die Geheimdienste betroffen sind. (ddp/jW)
Mehr aus: Inland
-
Familienprotesttag bei Nokia
vom 11.02.2008 -
»Nicht wieder zu lange warten«
vom 11.02.2008 -
»Die SPD müßte eigentlich dabei sein«
vom 11.02.2008 -
»Die Nato soll ein weltweites Interventionsbündnis werden«
vom 11.02.2008 -
Gysi teilt aus – nach rechts und links
vom 11.02.2008 -
Ziel: Bodenhaftung behalten
vom 11.02.2008 -
Zwischen Anpassung und Revolution
vom 11.02.2008 -
Bundesregierung: Wegsperren hilft nicht
vom 11.02.2008 -
Kriegstreiber ausgebuht
vom 11.02.2008