Aus: Ausgabe vom 14.02.2008, Seite 5 / Inland
Urteil gegen Thor-Steinar-Shop
Magdeburg/Berlin. Das Magde-burger Landgericht hat am Mittwoch der Räumungsklage gegen ein Textilgeschäft, das hauptsächlich Bekleidung der bei Neonazis beliebten Marke »Thor Steinar« verkauft, stattgegeben. Der Mieter habe den Vermieter über die Art des angebotenen Sortiments getäuscht, hieß es zur Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In Berlin-Mitte bleibt ein »Thor Steinar«-Laden trotz Kündigung durch den Vermieter vorerst weiter geöffnet. Das Geschäft mit dem Namen »Tønsberg« war erst Anfang Februar eröffnet worden. Nach massiven Protesten von Anrainern und antifaschistischen Gruppen kündigte der Vermieter nach nur fünf Tagen den Mietvertrag. Dagegen haben die Betreiber Widerspruch eingelegt. Eine gerichtliche Entscheidung wird erst in einigen Monaten erwartet.(AP/jW)
In Berlin-Mitte bleibt ein »Thor Steinar«-Laden trotz Kündigung durch den Vermieter vorerst weiter geöffnet. Das Geschäft mit dem Namen »Tønsberg« war erst Anfang Februar eröffnet worden. Nach massiven Protesten von Anrainern und antifaschistischen Gruppen kündigte der Vermieter nach nur fünf Tagen den Mietvertrag. Dagegen haben die Betreiber Widerspruch eingelegt. Eine gerichtliche Entscheidung wird erst in einigen Monaten erwartet.(AP/jW)
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