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Aus: Ausgabe vom 19.02.2008, Seite 3 / Schwerpunkt

Bleiberecht: Gesetzgeber in der Pflicht

Verantwortlich für die Abschiebevorhaben, die alte und kranke Menschen betreffen, seien nicht nur die Ausländerbehörden, sondern auch der Gesetzgeber, so die Sozialaktivistin Wiltrud Pohl in Frankfurt am Main. Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte sie in Pressegesprächen gewarnt: »Da kommt ein richtiger Hammer auf uns zu, wenn Rentner, Behinderte und Kranke mit Polizeigewalt des Landes verwiesen werden«. Der Hintergrund: Die Altfallregelung im Aufenthaltsgesetz sichert einzig jungen, fitten Menschen ein Bleiberecht, die ihren Lebensunterhalt durch Arbeit sichern können. Hinzu kommt, daß viele Migranten – bedingt durch eine jahrelange, unsinnige Verweigerung der Arbeitserlaubnis durch die Behörden, später mit der Rente nicht ihren Lebensunterhalt finanzieren können. All diesen Menschen könnte im Alter die Abschiebung drohen. Die Innenministerkonferenz sei deshalb in der Pflicht, das 2007 verabschiedete Gesetz dringend nachzubessern, fordert Pohl. Bis dahin müßten der Hessische Landtag und die Härtefallkommission ihre Aufgabe wahrnehmen, humanitär zu wirken: »Und nicht Urteile von Gerichten einzig nachbeten und eine mitunter auf fehlerhaften Entscheidungen beruhende Praxis der Behörden etwa bestätigen«, appelliert sie. Die Mehinovics seien kein Einzelfall. Eine 81jährige im Frankfurter Raum habe sich bereits bei ihr gemeldet. Noch hofft Pohl auf die Behörde, daß sie »ihren Handlungsspielraum im positiven Sinn nutzt«. Doch sollte das nichts helfen, will die Aktivistin erneut für öffentliche Gegenwehr sorgen.

Wie das aussehen kann, davon konnte sich kürzlich der Hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) am Beispiel des Engagements für die Familie Naeem überzeugen. Mitglieder eines hessischen Hockey-Verbandes, bei dem ein Sohn der Familie ehrenamtlich Jugendliche trainiert, bombardierten den Minister mit E-Mails ganz unterschiedlichen Inhalts. Unter anderem: »Höchst kämpft um seine Illegalen.« (düp)

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