Aus: Ausgabe vom 19.02.2008, Seite 9 / Kapital & Arbeit
VW: Freispruch oder Bewährung
Braunschweig. Im Prozeß um die VW-Affäre vor dem Braunschweiger Landgericht hat die Verteidigung für den angeklagten ehemaligen VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer am Montag einen Freispruch vom Vorwurf der Untreue gefordert. Er sei lediglich wegen der Beihilfe der Begünstigung eines Betriebsrates zu verwarnen. Hierfür könne es eine Geldstrafe von maximal 1800 Euro geben, die nur zu zahlen wäre, wenn Gebauer erneut straffällig werden sollte, sagte Verteidiger Wolfgang Kubicki.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Gebauer am vergangenen Mittwoch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verlangt. Gebauer gilt ebenso wie der in dem Prozeß angeklagte frühere Volkswagen-Betriebsratschef Klaus Volkert als Schlüsselfigur in der Affäre um Lustreisen und Bonuszahlungen für Betriebsräte des Wolfsburger Autobauers. (ddp/jW)
Die Staatsanwaltschaft hatte für Gebauer am vergangenen Mittwoch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verlangt. Gebauer gilt ebenso wie der in dem Prozeß angeklagte frühere Volkswagen-Betriebsratschef Klaus Volkert als Schlüsselfigur in der Affäre um Lustreisen und Bonuszahlungen für Betriebsräte des Wolfsburger Autobauers. (ddp/jW)
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