Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 20.02.2008, Seite 4 / Inland

42-Stunden-Woche verfassungsgemäß

Karlsruhe. Die 42-Stunden-Woche für Beamte verstößt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Dies gilt nach einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Gerichts auch, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit eine Ungleichbehandlung der Staatsbediensteten bedeutet. Die Karlsruher Richter nahmen daher die Verfassungsbeschwerde eines Regierungsoberinspektors aus Bayern nicht zur Entscheidung an. Bayern hatte die Arbeitszeit ab September 2004 ähnlich wie einige andere Bundesländer erhöht, und zwar von 40 auf 42 Wochenstunden. Der Beamte aus dem Raum Regensburg beanstandete unter anderem, daß Angestellte im öffentlichen Dienst eine geringere Wochenarbeitszeit hätten. Die Rechtmäßigkeit sage noch nichts über Sinn und Unsinn der Maßnahme aus, kommentierte der Vorsitzende des bayerischen Beamtenbundes, Rolf Habermann. »Wir halten die Arbeitszeitverlängerung nach wie vor für überzogen.«(AP/jW)