Aus: Ausgabe vom 27.02.2008, Seite 5 / Inland
Stuttgart siegt über Scientology
Mannheim. Die Scientology-Weltzentrale in Los Angeles hat einen Rechtsstreit gegen die Stadt Stuttgart um die Erhebung von Gebühren für Informations-veranstaltungen verloren. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim wies mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil eine Klage von Scientology gegen die Stadtverwaltung ab. Informationsveranstaltungen von Scientology seien »Werbeveranstaltungen« und dienten weder gemeinnützigen Zwecken noch dem öffentlichen Interesse, hieß es zur Begründung. Die Stadtverwaltung Stuttgart hatte 2002 eine Genehmigung für Veranstaltungen der in Kalifornien ansässigen »Church of Scientology International« erteilt, diese jedoch an die Zahlung einer Sondernutzungsgebühr in Höhe von 18 568 Euro gebunden. Scientology wehrte sich gegen die Festsetzung der Gebühr, scheiterte damit aber bereits in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. (ddp/jW)
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