Aus: Ausgabe vom 28.02.2008, Seite 1 / Inland
Bundestrojaner vorerst gebremst
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Onlinedurchsuchung von Computern unter strengen Auflagen erlaubt. Dem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen ausgeforscht werden – allerdings nur dann, wenn »überragend wichtige Rechtsgüter« wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Zudem bedarf es dazu der Erlaubnis eines Richters. Intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen möglichst nicht erhoben und dürfen auf keinen Fall verwertet werden. Das dem Verfahren zugrunde liegende Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zu Onlinedurchsuchungen erklärte das Gericht wegen zahlreicher Verfassungsverstöße für nichtig. (AFP/jW)
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