Aus: Ausgabe vom 04.03.2008, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft
Arbeitsrecht: Betriebliche Aus- und Weiterbildung
Im Rahmen einer Kooperation mit der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb, die sich an Betriebsräte und Gewerkschafter richtet, berichten wir an dieser Stelle vorab über aktuelle Beiträge und Diskussionen zu Entwicklungen im Arbeitsrecht.
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Aus- und Weiterbildung. Wilhelm Adamy, Leiter des Bereichs Arbeitsmarktpolitik beim DGB-Bundesvorstand, stellt in einem Beitrag fest: »In deutschen Unternehmen genießt Weiterbildung nach wie vor eine gewisse Exklusivität. Sie konzentriert sich zunächst auf Führungskräfte, dann auf gut ausgebildete sowie jüngere und in Vollzeit tätige Arbeitnehmer, während Ältere, Frauen oder befristet beschäftigten Fachkräfte nur weit unterdurchschnittliche Zugangschancen haben.« Das heißt, daß ausgerechnet diejenigen, deren berufliche Existenz am wenigsten gesichert ist, kaum an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Dabei ist es eine Binsenweisheit, daß mangelnde Qualifikation die Gefahr der Erwerbslosigkeit deutlich erhöht. So liegt die Arbeitslosenquote älterer Arbeitskräfte mit niedrigerem Bildungsniveau mit 24 Prozent sechsmal höher als bei gleichaltrigen Akademikern.
Adamy verweist darauf, daß Weiterbildung während der Erwerbstätigkeit in anderen europäischen Ländern zum Teil deutlich stärker gefördert wird als in Deutschland. Betriebs- und Personalräten gibt der DGB-Funktionär praktische Hinweise, wie sie sich in Betrieben und Verwaltungen für Fortbildungen einsetzen können und wie Unternehmen altersspezifischen »Motivationsbarrieren« älterer Beschäftigter durch vorbeugende Maßnahmen begegnen können. (dab)
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Aus- und Weiterbildung. Wilhelm Adamy, Leiter des Bereichs Arbeitsmarktpolitik beim DGB-Bundesvorstand, stellt in einem Beitrag fest: »In deutschen Unternehmen genießt Weiterbildung nach wie vor eine gewisse Exklusivität. Sie konzentriert sich zunächst auf Führungskräfte, dann auf gut ausgebildete sowie jüngere und in Vollzeit tätige Arbeitnehmer, während Ältere, Frauen oder befristet beschäftigten Fachkräfte nur weit unterdurchschnittliche Zugangschancen haben.« Das heißt, daß ausgerechnet diejenigen, deren berufliche Existenz am wenigsten gesichert ist, kaum an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Dabei ist es eine Binsenweisheit, daß mangelnde Qualifikation die Gefahr der Erwerbslosigkeit deutlich erhöht. So liegt die Arbeitslosenquote älterer Arbeitskräfte mit niedrigerem Bildungsniveau mit 24 Prozent sechsmal höher als bei gleichaltrigen Akademikern.
Adamy verweist darauf, daß Weiterbildung während der Erwerbstätigkeit in anderen europäischen Ländern zum Teil deutlich stärker gefördert wird als in Deutschland. Betriebs- und Personalräten gibt der DGB-Funktionär praktische Hinweise, wie sie sich in Betrieben und Verwaltungen für Fortbildungen einsetzen können und wie Unternehmen altersspezifischen »Motivationsbarrieren« älterer Beschäftigter durch vorbeugende Maßnahmen begegnen können. (dab)
Arbeitsrecht im Betrieb – Zeitschrift für Betriebsratsmitglieder. Erscheinungsweise: monatlich. Ca. 76 Seiten. Bezug und Probeabo: aib-web.de
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