Links & bündig: Jetzt bestellen!
Gegründet 1947 Sa. / So., 22. / 23. Februar 2025, Nr. 45
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Links & bündig: Jetzt bestellen! Links & bündig: Jetzt bestellen!
Links & bündig: Jetzt bestellen!
Aus: Ausgabe vom 06.03.2008, Seite 6 / Ausland

Kopftuch-Urteil in der Schweiz

Lausanne. Das Tragen eines Kopftuchs ist für sich allein kein Grund, um ein Einbürgerungsgesuch abzulehnen. Dies entschied das Schweizer Bundesgericht und billigte zwei Beschwerden gegen die Nichteinbürgerung einer Türkin und eines Bosniers in den beiden Aargauer Gemeinden Buchs und Birr. Die sie betreffenden negativen Einbürgerungsbeschlüssen waren von den zuständigen Gemeinden einzig mit dem Tragen des Kopftuches als religiöses Symbol begründet worden. Daraus ergebe sich eine rechtsungleiche und damit diskriminierende Behandlung der Einbürgerungswilligen, erklärte das Gericht.

(AP/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.