Aus: Ausgabe vom 06.03.2008, Seite 6 / Ausland
Kopftuch-Urteil in der Schweiz
Lausanne. Das Tragen eines Kopftuchs ist für sich allein kein Grund, um ein Einbürgerungsgesuch abzulehnen. Dies entschied das Schweizer Bundesgericht und billigte zwei Beschwerden gegen die Nichteinbürgerung einer Türkin und eines Bosniers in den beiden Aargauer Gemeinden Buchs und Birr. Die sie betreffenden negativen Einbürgerungsbeschlüssen waren von den zuständigen Gemeinden einzig mit dem Tragen des Kopftuches als religiöses Symbol begründet worden. Daraus ergebe sich eine rechtsungleiche und damit diskriminierende Behandlung der Einbürgerungswilligen, erklärte das Gericht.
(AP/jW)
(AP/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Ausland
-
Umarmungsstrategie
vom 06.03.2008 -
»Widerstand gegen Sarkozy«
vom 06.03.2008 -
»Die beiden Angeklagten sind schwer mißhandelt worden«
vom 06.03.2008 -
»Dr. No« tritt nach 40 Jahren zurück
vom 06.03.2008 -
FARC-Rebellen ernennen Nachfolger für ermordetes Führungsmitglied
vom 06.03.2008 -
Zerstrittene Kriegskoalition
vom 06.03.2008 -
Prestigeprojekt am Roten Meer
vom 06.03.2008 -
Markt und Plan
vom 06.03.2008