Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 06.03.2008, Seite 5 / Inland

Klage gegen BVG wird geprüft

Berlin. Bei einer Ausweitung des Streiks in Berlin auf den kompletten Nahverkehr sollten Kunden mit Zeitkarten laut Verbraucherschützern auf einer anteiligen Rückerstattung der Tickets bestehen. Inhabern einer Monats- oder Jahreskarte werde empfohlen, Fahrkosten zurückzufordern, erklärte die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin, Gabriele Francke. »Wir werden prüfen, welche Ansprüche den Kunden mit bezahlten Zeitkarten im Einzelfall zustehen«, fügte sie hinzu. Möglicherweise werde ein Musterprozeß gegen die Verkehrsbetriebe im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg angestrengt. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) lehnen eine Rückerstattung der Fahrtkosten ab. Streiks seien rechtlich als höhere Gewalt zu bewerten, sagte eine Unternehmenssprecherin. (AFP/jW)

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