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Aus: Ausgabe vom 18.03.2008, Seite 4 / Inland

Berlin kritisiert AKP-Verbotsverfahren

Berlin. Die Bundesregierung hat den Verbotsantrag der türkischen Generalstaatsanwaltschaft gegen die Regierungspartei AKP scharf kritisiert. Die Entscheidung für den Antrag sei »unverständlich«, sagte Vizeregierungssprecher Thomas Steg am Montag in Berlin. Die Entwicklung werde »mit Besorgnis zur Kenntnis« genommen. Die AKP sei eine »eindeutig demokratische Partei«, betonte Steg. Somit richte sich der Antrag gegen den Willen des türkischen Volkes.Die Bundesregierung erwarte, daß das Verfassungsgericht dem Antrag nicht folgen werde, betonte Steg. Das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft stehe nicht im Einklang mit den Prinzipien der Europäischen Union. Die türkische Generalstaatsanwaltschaft wirft der AKP vor, zu einem »Zentrum antiqlaizistischer Aktivitäten« geworden zu sein; sie hat deshalb beim Verfassungsgericht einen Verbotsantrag eingereicht.(AFP/jW)

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