Aus: Ausgabe vom 27.03.2008, Seite 4 / Inland
Atommüllager darf gebaut werden
Karlsruhe. Die Stadt Salzgitter ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Atommüllendlager »Schacht Konrad« gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm den Antrag der Stadt mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung an, wie es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß heißt. Die Stadt hatte sich gegen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts gewandt, das die Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen letztinstanzlich erlaubt hatte. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich zudem gegen den atomrechtlichen Planfeststellungsbeschluß des niedersächsischen Umweltministeriums vom 22. Mai 2002. Die Inbetriebnahme des Endlagers ist für 2013 vorgesehen. In dem Bergwerk können bis zu 303000 Kubikmeter radioaktive Abfälle eingelagert werden. Sie stammen aus Atomkraftwerken, Sammelstellen, Kliniken und Forschungsinstituten. (ddp/jW)
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