Aus: Ausgabe vom 28.03.2008, Seite 1 / Ausland
Mumia Abu-Jamal: Todesurteil aufgehoben
Washington. Mehr als 25 Jahre nach seiner Verurteilung zum Tode kann der schwarze US-Journalist Mumia Abu-Jamal auf eine endgültige Abwendung seiner Hinrichtung hoffen. Ein Berufungsgericht in Philadelphia hob das Todesurteil gegen den 53jährigen am Donnerstag auf und bestätigte damit einen Richterspruch aus dem Jahr 2001. Die Verurteilung wegen Mordes an einem Polizisten 1981 erhielten die Bundesrichter aber aufrecht.
Das frühere Mitglied der »Black Panthers« ist eine Symbolfigur im Kampf gegen die Todesstrafe in den USA. Mit zwei zu eins Stimmen sprachen sich die Richter gegen Abu-Jamals Wunsch nach einem neuen Verfahren aus. Die Staatsanwaltschaft kann nun erneut vor einem Geschworenengericht die Todesstrafe anstreben. Sollte sie darauf verzichten, würde Abu-Jamals Strafmaß automatisch in lebenslange Haft umgewandelt.
Die Richter erkannten mit der Aufhebung des Todesurteils die Einwände der Verteidigung an, daß bei dem Prozeß gegen eine Reihe von Grundrechten und Verfahrensregeln verstoßen wurde. So sei die Jury aufgefordert worden, den Angeklagten unabhängig von möglichen mildernden Umständen schuldig zu sprechen.
Mumia Abu-Jamal war 1982 wegen Ermordung des Polizisten Daniel Faulkner in Philadelphia zum Tode verurteilt worden. Er beteuerte stets seine Unschuld. Von Anfang an kritisierten zahlreiche Initiativen und Menschenrechtsgruppen, daß schon die Auswahl der Jury rassistisch gewesen sei. Zudem seien die Ermittlungen schlampig geführt und entlastende Zeugenaussagen nicht gehört worden. In den 90er Jahren gingen weltweit Millionen Menschen für seine Freilassung auf die Straße. Mumia Abu-Jamal schreibt seit Dezember 2000 wöchentlich eine Kolumne für junge Welt. (AFP/jW)
mumia.org
Das frühere Mitglied der »Black Panthers« ist eine Symbolfigur im Kampf gegen die Todesstrafe in den USA. Mit zwei zu eins Stimmen sprachen sich die Richter gegen Abu-Jamals Wunsch nach einem neuen Verfahren aus. Die Staatsanwaltschaft kann nun erneut vor einem Geschworenengericht die Todesstrafe anstreben. Sollte sie darauf verzichten, würde Abu-Jamals Strafmaß automatisch in lebenslange Haft umgewandelt.
Die Richter erkannten mit der Aufhebung des Todesurteils die Einwände der Verteidigung an, daß bei dem Prozeß gegen eine Reihe von Grundrechten und Verfahrensregeln verstoßen wurde. So sei die Jury aufgefordert worden, den Angeklagten unabhängig von möglichen mildernden Umständen schuldig zu sprechen.
Mumia Abu-Jamal war 1982 wegen Ermordung des Polizisten Daniel Faulkner in Philadelphia zum Tode verurteilt worden. Er beteuerte stets seine Unschuld. Von Anfang an kritisierten zahlreiche Initiativen und Menschenrechtsgruppen, daß schon die Auswahl der Jury rassistisch gewesen sei. Zudem seien die Ermittlungen schlampig geführt und entlastende Zeugenaussagen nicht gehört worden. In den 90er Jahren gingen weltweit Millionen Menschen für seine Freilassung auf die Straße. Mumia Abu-Jamal schreibt seit Dezember 2000 wöchentlich eine Kolumne für junge Welt. (AFP/jW)
mumia.org
Mehr aus: Ausland
-
Zehntausende gegen Al-Maliki
vom 28.03.2008 -
Mehr Kernkraft, mehr Besatzungssoldaten: Sarkozy bei Brown in Downing Street 10
vom 28.03.2008 -
»Hände weg, Uncle Sam«
vom 28.03.2008 -
Raketenpoker geht weiter
vom 28.03.2008 -
Illegalisierung durch die Hintertür
vom 28.03.2008 -
Dreikampf um Simbabwe
vom 28.03.2008 -
»Europas Linke sollte mit den Kurden zusammenarbeiten«
vom 28.03.2008