Aus: Ausgabe vom 04.04.2008, Seite 5 / Inland
Schlappe für Mobilfunkfirmen
Leipzig. Die Mobilfunkbetreiber müssen sich auch in Zukunft die Preise für die Annahme von Gesprächen aus anderen Netzen vorab genehmigen lassen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Klagen von T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 gegen die Regulierung der sogenannten Terminierungsentgelte durch die Bundesnetzagentur ab.
Die Regulierungsverfügungen seien »in vollem Umfang als rechtmäßig bestätigt«, erklärte das Gericht.
Terminierungsentgelte fallen bei den Netzbetreibern für Gespräche ihrer Kunden in andere Netze an. Sie machen einen wesentlichen Teil der Preise für Gespräche vom Festnetz zum Handy oder vom Handy in ein fremdes Handynetz aus, stellen gleichzeitig für die Mobilfunkgesellschaften einen wesentlichen Teil der Einnahmen dar. Im November 2006 und erneut im November 2007 hatte die Regulierungsbehörde deutliche Senkungen der Terminierungsentgelte angeordnet. (AP/jW)
Die Regulierungsverfügungen seien »in vollem Umfang als rechtmäßig bestätigt«, erklärte das Gericht.
Terminierungsentgelte fallen bei den Netzbetreibern für Gespräche ihrer Kunden in andere Netze an. Sie machen einen wesentlichen Teil der Preise für Gespräche vom Festnetz zum Handy oder vom Handy in ein fremdes Handynetz aus, stellen gleichzeitig für die Mobilfunkgesellschaften einen wesentlichen Teil der Einnahmen dar. Im November 2006 und erneut im November 2007 hatte die Regulierungsbehörde deutliche Senkungen der Terminierungsentgelte angeordnet. (AP/jW)
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