Aus: Ausgabe vom 22.04.2008, Seite 4 / Inland
Springer AG bald Ecke Dutschke-Straße
Berlin. Gut 40 Jahre nach dem Attentat auf Rudi Dutschke kann ein Teil der Kochstraße in Berlin-Kreuzberg jetzt nach dem Studentenführer benannt werden. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg hat den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 9. Mai 2007 abgelehnt. Mit dem Beschluß ist dessen Urteil rechtskräftig geworden.
Das Verwaltungsgericht hatte eine Klage von 27 Anliegern, darunter die Axel Springer AG, als »unbegründet« abgewiesen. Die Entscheidung des Bezirksamtes Kreuzberg-Friedrichshain von Ende 2005 sei »nicht willkürlich« und verletze auch nicht die Grundrechte der Kläger, hieß es. (ddp/jW)
Das Verwaltungsgericht hatte eine Klage von 27 Anliegern, darunter die Axel Springer AG, als »unbegründet« abgewiesen. Die Entscheidung des Bezirksamtes Kreuzberg-Friedrichshain von Ende 2005 sei »nicht willkürlich« und verletze auch nicht die Grundrechte der Kläger, hieß es. (ddp/jW)
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