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Aus: Ausgabe vom 24.05.2008, Seite 12 / Feuilleton

Kein Plagiat

Der Bestseller »Tannöd« der Krimiautorin Andrea Maria Schenkel ist nach Ansicht des Landgerichts München kein Plagiat. Das Gericht wies am Mittwoch die Klage des Journalisten Peter Leuschner auf Schadenersatz ab. Dieser wirft der Autorin aus Nittendorf bei Regensburg vor, für »Tannöd« aus seinen Sachbüchern abgeschrieben zu haben. Das Gericht sah jedoch den Roman trotz der Parallelen zu den Sachbüchern »ohne weiteres als selbstständig und urheberrechtlich unbedenklich« an. Der geschätzte Streitwert betrug Presseberichten zufolge rund 500000 Euro. (ddp/jW)

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