Aus: Ausgabe vom 13.06.2008, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Erste Klagen gegen IKB abgewiesen
Düsseldorf. Ein erster Anlauf für eine Sammelklage geschädigter Kleinaktionäre der angeschlagenen Mittelstandsbank IKB ist gescheitert. Das Landgericht Düsseldorf wies am Donnerstag die ersten zwei von rund 50 anhängigen Klagen gegen das Geldinstitut ab. Auf dieser Grundlage sei auch ein Musterverfahren vorerst nicht möglich. Die IKB hatte durch Fehlspekulationen am US-Immobilienmarkt im vergangenen Sommer kurz vor der Pleite gestanden und ihren Aktionären hohe Verluste beschert.
Die rund 100 geschädigten Kleinaktionäre werfen der Bank vor, die Anleger bewußt über die Auswirkungen ihrer Spekulationen getäuscht zu haben. Das Düsseldorfer Geldinstitut soll noch am 20. Juli 2007, zehn Tage vor der Fast-Pleite, in einer Pflichtmitteilung Sorgen über mögliche Belastungen als unbegründet zurückgewiesen und Anleger zum Kauf von IKB-Aktien animiert haben. (AP/jW)
Die rund 100 geschädigten Kleinaktionäre werfen der Bank vor, die Anleger bewußt über die Auswirkungen ihrer Spekulationen getäuscht zu haben. Das Düsseldorfer Geldinstitut soll noch am 20. Juli 2007, zehn Tage vor der Fast-Pleite, in einer Pflichtmitteilung Sorgen über mögliche Belastungen als unbegründet zurückgewiesen und Anleger zum Kauf von IKB-Aktien animiert haben. (AP/jW)
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