Aus: Ausgabe vom 21.06.2008, Seite 16 / Aktion
Da bist du platt
Doch stehengeblieben sind die Hessen keineswegs. Denn »richtig Eindruck« macht der Anzugträger doch erst dann, wenn er »seinen Anzug selbst bügelt«. Mit einem Plätteisen von Hailo, versteht sich. Ausgelobt ist ein Wettbewerb, den wir auch unseren Lesern ans Herz legen sollen. Neben einem stattlichen Preisgeld winkt – heiß! – ein »brandneues Bügelsystem«. Gesucht wird übrigens »Deutschlands bestgebügelter Mann«. Da bist du platt.
Die erotische Ausstrahlung von Herren in frisch gebügelten Anzügen ist Geschmackssache. Eine glaubwürdige Imagewerbung gelingt mit den Selberbüglern aber wohl eher nicht. Mehr überzeugt hätte in diesem Fall ein Wettstreit um den strammsten Blaumannträger oder den dynamischsten Sprossenleiternbezwinger. Ähnlich danebengehen würde es, von der jungen Welt zu behaupten, sie vermittle ihren Lesern ein aufregendes »24-Stunden-Newsroomfeeling«. Daß es dem Sexappeal zuträglich ist, diese Zeitung zu lesen, hat sich hingegen immer wieder empirisch bestätigt. Wer mehr über das Wechselverhältnis erfahren möchte, sollte die Beilage »Sex und Politik« am nächsten Mittwoch nicht verpassen.
So wichtig Aktualität für eine Tageszeitung ist, die besonderen Stärken dieser Zeitung liegen bei Positionen und Analysen. Anders gesagt: bei unseren Inhalten und publizistischen Mitteln – von der »feinen Klinge« bis zum »Holzhammer«. Diese erst machen die junge Welt unverwechselbar und zu einem Stück Gegenöffentlichkeit, auf das Sie nicht verzichten sollten. Auf der Basis einer Genossenschaft von Leserinnen und Lesern – der LPG junge Welt e. G. – gehen wir einen alternativen Weg, ökonomisch unabhängig von Konzernen, Couponschneidern und Parteien. Für den Erhalt und die Stärkung dieser konsequent linken Stimme können Sie sich darin einbringen.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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