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Aus: Ausgabe vom 04.07.2008, Seite 4 / Inland

Wahlrecht muß geändert werden

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Sitzverteilung bei Bundestagswahlen für teilweise grundgesetzwidrig erklärt. Die Verteilung der Überhangmandate muß nach der am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Entscheidung völlig neu geregelt werden. Die Richter des Zweiten Senats räumten dem Gesetzgeber dafür eine Frist bis Juni 2011 ein. Das Gericht beanstandet, daß die bisherige Berechnung der Überhangmandate dazu führen kann, daß weniger Zweitstimmen für eine Partei mehr Sitze im Parlament bringen. (AP/jW)

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