Aus: Ausgabe vom 04.07.2008, Seite 1 / Inland
Baugewerbe: Einigung beim Mindestlohn
Frankfurt/Main. Die Tarifvereinbarung über den Mindestlohn in der Baubranche ist unter Dach und Fach. Auch die ostdeutschen Unternehmerverbände stimmten nun dem Schiedsspruch der Schlichtungsstelle zu, wie der sächsische Baugewerbeverband am Donnerstag in Dresden mitteilte.
Der Vereinbarung zufolge wird in Westdeutschland der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 (Bauhelfer) von 10,40 auf 10,70 Euro und in der Lohngruppe 2 (Angelernte) von 12,50 auf 12,85 Euro erhöht. In den neuen Bundesländern bleibt es bei 9,00 Euro in der Lohngruppe 1 und 9,80 Euro in der Lohngruppe 2. Der vom 1. September 2008 bis zum 31. August 2009 geltende Mindestlohn-Tarifvertrag kann nun für allgemeinverbindlich erklärt werden.
(AP/jW)
Der Vereinbarung zufolge wird in Westdeutschland der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 (Bauhelfer) von 10,40 auf 10,70 Euro und in der Lohngruppe 2 (Angelernte) von 12,50 auf 12,85 Euro erhöht. In den neuen Bundesländern bleibt es bei 9,00 Euro in der Lohngruppe 1 und 9,80 Euro in der Lohngruppe 2. Der vom 1. September 2008 bis zum 31. August 2009 geltende Mindestlohn-Tarifvertrag kann nun für allgemeinverbindlich erklärt werden.
(AP/jW)
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