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Aus: Ausgabe vom 15.07.2008, Seite 1 / Inland

Grundgesetz wird an »Hartz IV« angepaßt

Berlin. Bund und Länder haben ihren Streit über die künftige Organisation der Betreuung von Langzeitarbeitslosen beigelegt: Sie wollen die Verfassung ändern, um das jetzige Modell der Jobcenter beibehalten zu können, wie der Hamburger Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) und Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am Montag nach einer Sonderkonferenz in Berlin mitteilten. Scholz sprach von einem »großen Durchbruch«. Im Mittelpunkt der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder stand die Frage, ob künftig hauptsächlich der Bund oder hauptsächlich die Kommunen für die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zuständig sein sollen. Die bisherige Mischverwaltung in Arbeitsgemeinschaften hatte das Bundesverfassungsgericht im Dezember als grundgesetzwidrig eingestuft und dem Gesetzgeber eine Änderungsfrist bis 2010 gesetzt.

(AP/jW)

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