Aus: Ausgabe vom 13.08.2008, Seite 13 / Feuilleton
Recht bekommen I
Im Rechtsstreit um den millionenschweren Nachlaß des 2002 verstorbenen Kunstsammlers Gustav Rau hat die UNICEF-Stiftung einen Erfolg errungen. In einem sogenannten Erbscheinverfahren wies das Landgericht Konstanz mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß zwei gegen UNICEF gerichtete Beschwerden zurück. Die Richter kamen auf Grundlage eines Gutachtens zu dem Schluß, daß Rau im Jahr 1999, als er die UNICEF-Stiftung als Erbe einsetzte, geschäftsfähig war.
Der Stuttgarter Arzt und Kunstmäzen Rau hatte 1999 einen Erbvertrag zugunsten der UNICEF-Stiftung geschlossen. 2001 schenkte er der Stiftung 621 Kunstwerke und damit einen großen Teil seiner Sammlung, die unter anderem Werke von El Greco, Auguste Renoir, Paul Cézanne und Edgar Degas umfaßt. In dem Rechtsstreit geht es um die übrigen Werke der Sammlung, die nicht von der Schenkung erfaßt sind.(ddp/jW)
Der Stuttgarter Arzt und Kunstmäzen Rau hatte 1999 einen Erbvertrag zugunsten der UNICEF-Stiftung geschlossen. 2001 schenkte er der Stiftung 621 Kunstwerke und damit einen großen Teil seiner Sammlung, die unter anderem Werke von El Greco, Auguste Renoir, Paul Cézanne und Edgar Degas umfaßt. In dem Rechtsstreit geht es um die übrigen Werke der Sammlung, die nicht von der Schenkung erfaßt sind.(ddp/jW)
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