Aus: Ausgabe vom 15.08.2008, Seite 4 / Inland
Vattenfall muß 50 Millionen zahlen
Karlsruhe. Der Energieversorger Vattenfall muß insgesamt 50 Millionen Euro an konkurrierende Stromlieferanten zurückzahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilte am Donnerstag, der Konzern habe von den Wettbewerbern zu hohe Durchleitungsgebühren für die Nutzung seines Stromnetzes verlangt.
Eine Kürzung der Gebühren um 18 Prozent durch die Bundesnetzagentur im Juni 2006, gegen die sich Vattenfall gewehrt hatte, bestätigten die Richter des Kartellsenats mit ihrem Urteil im wesentlichen. Das Urteil könnte auch für die Verbraucher von Bedeutung sein, da Netzentgelte etwa ein Drittel des Strompreises ausmachen. In weiteren Urteilen billigte der BGH die von den Landesregulierungsbehörden von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg verfügten Kürzungen.
(AFP/jW)
Eine Kürzung der Gebühren um 18 Prozent durch die Bundesnetzagentur im Juni 2006, gegen die sich Vattenfall gewehrt hatte, bestätigten die Richter des Kartellsenats mit ihrem Urteil im wesentlichen. Das Urteil könnte auch für die Verbraucher von Bedeutung sein, da Netzentgelte etwa ein Drittel des Strompreises ausmachen. In weiteren Urteilen billigte der BGH die von den Landesregulierungsbehörden von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg verfügten Kürzungen.
(AFP/jW)
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