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19.08.2008 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15

Stichwort Recht: Verteilung der Arbeitszeit

Lutz Seybold

* In meinem Arbeitsvertrag ist nur die monatliche, nicht die wöchentliche Arbeitszeit festgehalten. Mein Arbeitgeber verlangt jetzt von mir, daß ich in einer Woche lediglich 20 Stunden und in der anderen Woche 50 Stunden tätig bin, zum Teil pro Tag mehr als zehn Stunden. Muß ich dieser Anweisung Folge leisten?

Beim Umgang mit der Arbeitszeit ist das Arbeitzeitgesetz (ArbZG) einzuhalten. Es handelt sich um ein Schutzgesetz. Dementsprechend sind die Arbeitsvertragspar...

Artikel-Länge: 1993 Zeichen

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